Häufige Fragen

 
 

Was ist Bereitschaftspflege?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Kinder in eine familiäre Krisensituation geraten, in der das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet ist. Dann ist es Aufgabe des Jugendamtes umgehend zu handeln und die Kinder in einer Bereitschaftspflegestelle unterzubringen. Dies kann mit dem Einverständnis der Eltern geschehen oder zum Schutz und zum Wohl der Kinder vom Gericht angeordnet werden. Die Bereitschaftspflege gewährleistet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung des Kindes. Sie stellt aber nur eine Zwischenlösung dar bis das Kind zu seinen Eltern zurückkehren oder in eine Vollzeitpflegestelle beziehungsweise eine Einrichtung vermittelt werden kann. Bereitschaftspflege wird mit einem Tagessatz vergütet.

 

Was ist Vollzeitpflege?

Es kommt vor, dass leibliche Eltern die Verantwortung und Versorgung für ihre Kinder nicht übernehmen können. Wenn mittel- oder langfristig keine Veränderung in Sicht ist, sucht der Pflegekinderdienst für diese Kinder ein dauerhaftes Zuhause bei Pflegeeltern. Die Pflegefamilie soll dem Kind ein stabiles Umfeld bieten. Pflegekinder brauchen zudem sehr viel Verständnis und Zuwendung. Die Hauptaufgabe in der Vollzeitpflege ist es, den Kindern eine stabile Bindung / Beziehung anzubieten und ihre Herkunft anzuerkennen. Dazu gehört auch der Kontakt zu den leiblichen Eltern, welcher in der Regel an einem neutralen Ort stattfindet. Vollzeitpflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld.

 

Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen?

Pflegeeltern erfüllen eine besondere Rolle. Sie geben den Kindern Verständnis, Schutz und Geborgenheit, auch und insbesondere in schwierigen Situationen. Dafür benötigen sie vor allem Offenheit, Toleranz, Gelassenheit, Belastbarkeit, Flexibilität, Humor, eine positive Lebenseinstellung und gefestigte Persönlichkeiten. Darüber hinaus sind wichtig:

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern

  • stabile Lebenssituation

  • physische und psychische Gesundheit

  • gesicherte wirtschaftliche Lebensverhältnisse

  • vorbehaltlose Aufnahme des Kindes mit allen Stärken und Schwächen

  • Wertschätzung und Akzeptanz der Herkunftsfamilie des Kindes

  • ein freies Zimmer

  • zeitliche Kapazität

  • soziales Netzwerk

 

Welche Unterstützung gibt es für Pflegeeltern vom Pflegekinderdienst?

Die Pflegeeltern kümmern sich um ihre Schutzbefohlenen und der Pflegekinderdienst kümmert sich um die Pflegefamilie. Neben konkreter praktischer Hilfe und fachlicher und pädagogischer Begleitung wie Fortbildungen, Supervisionen und themenbezogenen Pflegeelternabenden, gibt es konkrete finanzielle Hilfe. Das Pflegegeld richtet sich nach dem Alter des Kindes und den Vorgaben des hessischen Sozialministeriums. Es liegt zwischen 914,- Euro und 1.194,- Euro pro Monat pro Kind. Für Bereitschaftspflege werden 104,- Euro pro Belegungstag und Kind gezahlt. Neben dem Pflegegeld werden noch weitere Zusatzleistungen wie Erstausstattung, Ferienpauschalen und Nachhilfe übernommen.

 

Wie wird man Pflegeeltern?

Der Weg zur Pflegefamilie beginnt, indem Sie mit uns in Kontakt treten. Exemplarisch sind hierunter die Schritte bis zum Pflegekind dargestellt:

  • Gespräche zum Kennenlernen

  • Eignungseinschätzungsverfahren

  • Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar

  • Unterlagen einreichen

  • Erstellung eines Kinderprofils mit dem Pflegekinderdienst

  • Anerkennung als Pflegeelternbewerber

  • Bei Bereitschaftspflege Abschluss eines Kooperationsvertrages

  • Warten auf eine Vermittlungsanfrage vom Pflegekinderdienst